Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des Böllerns

(Quelle: wikipedia.de)

Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich. In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Für jedes Böllerschießen wird eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem ist das Schießen bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern. 

Der Weg zur Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

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